Wissenschaftliche Kontroverse oder vorschnelles Urteil? Eine Replik auf Ilko-Sascha Kowalczuks Rezension zu „Zwei Namen für ein Leben“

Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk hat sich in einer ausführlichen, auf seiner Website und in den sozialen Medien verbreiteten Besprechung kritisch mit dem in unserem Verlag erschienenen Buch Zwei Namen für ein Leben. Die Akte Willi Stoph von Wolfgang Posten und Matthias Schrör auseinandergesetzt: https://iskowalczuk.de/2026/10/28/28-oktober-2026-wer-war-willi-stoph-1914-1999-der-normale-sed-spitzenfunktionaer-ohne-eigenschaften-zwei-biographien-ueber-einen-mann-der-als-nachfolger-ulbrichts-ebenso-gehandelt-wurde-wie-man/
Zum Buch siehe: https://vergangenheitsverlag.de/shop/Zwei-Namen-fuer-ein-Leben-Die-Akte-Willi-Stoph--Ein-Buch-von--Matthias-Schroer-und-Wolfgang-Posten-235.htm
Normalerweise äußern wir uns nicht zu Buchkritiken. In diesem Fall können einige Punkte nicht unwidersprochen bleiben. Kowalczuks hastiges Urteil fällt vernichtend aus und ist unzulässig persönlich diskreditierend. Ärgerlich ist seine Auslassung, weil der Rezensent das Erkenntnisinteresse und den methodischen Ansatz dieser ungewöhnlichen Untersuchung nicht erfasst. Denn Posten und Schrör haben – und das missversteht Kowalczuk – keine weitere konventionelle Biografie eines führenden DDR-Funktionärs vorgelegt. Ihr Buch ist eine innovative quellenkritische Problem- und Fallstudie, die anhand bislang wenig beachteter Überlieferungen, biografischer Widersprüche, zeitgenössischer Zeugenaussagen und forensisch-anthropologischer Bildvergleiche eine ebenso ungewöhnliche wie weitreichende Hypothese untersucht: Könnte sich hinter der Identität Willi Stophs nach 1943 tatsächlich ein anderer Mann verborgen haben?
Das Innovative dieser Herangehensweise liegt nicht zuletzt darin, unterschiedliche Quellengattungen und Untersuchungsmethoden zusammenzuführen, überlieferte Gewissheiten grundsätzlich zu hinterfragen und aus einer Vielzahl einzelner Indizien neue historische Fragestellungen zu entwickeln. Ein solcher Ansatz verdient eine kritische, aber unvoreingenommene Auseinandersetzung. Selbstverständlich kann und muss man die Schlussfolgerungen der Autoren hinterfragen. Doch dazu genügt es nicht, ihre Hypothese mit dem Verweis auf etablierte Forschungspositionen beiseitezuschieben. Wer die vorgelegten Indizien zurückweisen will, muss sich mit ihrer konkreten Aussagekraft auseinandersetzen und nachvollziehbare Gegenargumente entwickeln. Genau diese argumentative Arbeit vermissen wir in wesentlichen Teilen von Kowalczuks Besprechung. Hinzu kommt ein Sound von einem public historian, wie es Kowalczuk ist, der platzhirschhaft wissenschaftliche Deutungshoheit beansprucht, anstatt sich auf eine offene Debatte einzulassen. Da hätten wir mehr Lust auf kontroverse Forschungsansätze erwartet – und darauf, eine abduktive, hypothesengeleitete und indiziengestützte historische Fallstudie zu schätzen, die mit einer kumulativen Evidenzbewertung für jeden Geschichtsinteressierten eine intellektuelle Herausforderung ist. Wenn man der Polemik Kowalczuks folgt, müsste man sich an dieser Stelle fragen, wieso er als Ostberliner Regionalhistoriker ohne institutionelle Bindung eine solch bemerkenswerte Social-Media-Pseudo-Ordinarienherrlichkeit alter Schule entwickelt und diese Herausforderung nicht annehmen konnte, aber da wären wir dann eben auch auf einem Diskursniveau, das der Sache nicht dient.
Die Autoren Wolfgang Posten und Matthias Schrör haben auf Kowalczuks Kritik mit einer ausführlichen Replik reagiert, die wir nachfolgend unverändert darstellen. Sie zeigt, weshalb eine ernsthafte Diskussion über dieses Buch erst mit der sorgfältigen Prüfung seiner Argumente beginnen kann – und nicht mit ihrer pauschalen Verwerfung:
Replik von Wolfgang Posten und Matthias Schrör gegenüber I.-S. Kowalczuk
Jeder Autor freut sich, wenn sein Buch gelesen wird. Und besonders interessant wird es dann, wenn sich Fachleute äußern, die sich mit dem behandelten Thema auskennen. Daher ist es zu begrüßen, dass sich mit Ilko-Sascha Kowalczuk ein medial präsenter Historiker mit Peter Joachim Lapps „Willi Stoph. Moskaus Mann in der DDR-Führung“ und unserem Werk „Zwei Namen für ein Leben. Die Akte Willi Stoph“ auseinandergesetzt hat. Er hätte dies allerdings gründlicher tun sollen. Anders jedenfalls lassen sich zahlreiche Passagen seines Textes nicht deuten. Außerdem hätte er so mehrere Fehler vermeiden und uns diese Richtigstellung ersparen können.
Der Reihe nach: Wiederholt behauptet Kowalczuk, bei unserem Werk handele es sich um eine Biografie. Wie ein Leser auf diesen Gedanken kommen kann, nachdem er bereits im Prolog auf S. 12 lesen kann, dass „[d]iese Untersuchung […] sich ausdrücklich nicht als Enthüllungsschrift oder Biografie im eigentlichen Sinne, sondern als quellenkritische Problem- und Fallstudie [versteht]“, bleibt ein Rätsel. Zudem machen wir mehrfach deutlich, dass wir eine Hypothese präsentieren, keine in Stein gemeißelte Offenbarung. Hypothese hin, Biografie her – das mögen Begriffsklaubereien sein, ebenso die Frage, was dem Leser vermittelt werden soll, wenn Kowalczuk die Autoren als „Regionalhistoriker“ bezeichnet (was soll das überhaupt sein, ein „Regionalhistoriker“?).
Wichtiger ist doch das, was der Rezensent über den Inhalt und die zentrale These unseres Büchleins sagt. Da ist die Ernüchterung groß. So behauptet Kowalczuk: „[Die These der Autoren] lautet schlicht: Willi Stoph fiel 1943 in Russland und der überzeugte Nationalsozialist Walter Blume nahm dessen Identität an“. Das jedoch wird von uns an keiner Stelle behauptet!
Wenn es sich nicht schlicht um einen Lapsus von Kowalczuk handelt, haben wir es hier mit einem Strohmann-Argument oder einer bewussten Verfälschung unserer Position zu tun. Wie im Buch klar dargelegt, verorten wir den Wendepunkt eben nicht an der Front in der Sowjetunion, sondern während eines aktenkundigen, langwierigen Lazarettaufenthalts in Berlin-Tempelhof 1942/43 (so auf S. 18, 50, 56, 58).
Ob es ein menschlich feiner Zug ist, unter allen Zeugen gezielt die „Haushälterin der Ehefrau“ herauszupicken, um die Aussagen anderer Gewährsleute wie der Eheleute Underberg zu unterschlagen? Letztere setzten ihre Reputation gewiss nicht leichtfertig aufs Spiel, indem sie bezeugten, dass Frau Blume keineswegs jene hysterische Soldatenwitwe war, zu der Kowalczuk sie – mit welcher Berechtigung eigentlich? – herabwürdigt. Der Leser erfährt nur: „Ähnlich äußerten sich andere Vertraute [!] von Blume“.
Zwar lässt sich nicht grundsätzlich ausschließen, dass Hinterbliebene im Zuge kriegsbedingter Traumata Vermisste fälschlicherweise wiederzuerkennen glauben. Um jedoch als valides Gegenargument Bedeutung zu erhalten, müsste Kowalczuk eine konkrete Quelle benennen, die für eine solche Deutung in diesem speziellen Fall spricht. Das tut er jedoch nicht. Stattdessen tarnt er eine rein spekulative psychologische Möglichkeit als historisches Pseudoargument, ohne sie auch nur ansatzweise an den konkreten Quellen zu messen. Er widerlegt somit nicht die von uns dokumentierten Zeugenaussagen (etwa der Underbergs) und Handlungsabläufe (wie die signifikanten Baumaßnahmen und Äußerungen der Ehefrau). Eine rein behauptete Eventualität ersetzt keine quellenkritische Überprüfung; sie entbindet den Rezensenten nicht davon, seine Thesen an der historischen Überlieferung zu messen.
Dass Angehörige verschollener Soldaten bisweilen an deren Überleben glaubten, belegt für sich genommen nicht automatisch, dass dies auch bei Liselotte Blume die zutreffende Erklärung ist. Übrigens behaupten wir nicht, dass die Erinnerung einer Ehefrau oder die Aussagen von Zeitzeugen allein den Identitätswechsel beweisen könnte. Der Aussagewert der Erinnerungen ergibt sich erst im Zusammenhang mit den übrigen Befunden (vgl. dazu z. B. S. 12, wo wir dieses Vorgehen eingehend erläutern). (1)
Bedauerlicherweise hat Kowalczuk offenbar auch nicht richtig verstanden (oder wir haben es zumindest für ihn nicht adäquat sprachlich vermitteln können), was es mit der erwiesenermaßen (!) auf Stophs Veranlassung 1957 neuausgestellten Wehrmachtkarteikarte auf sich hat. Seine Kritik lautet: Wie hätte Stoph als DDR-Minister im Westen unbemerkt eine Karteikarte anlegen lassen können? Hätten das in West-Berlin nicht sofort alle merken müssen? Hier offenbart Kowalczuk ein erstaunliches Unwissen über die Praxis der Wehrmachtauskunftstelle (WASt) bzw. deren Nachfolgeeinrichtungen in den 1950er Jahren. Dort bearbeitete man Millionen von Suchanträgen und Vermisstenmeldungen von Heimkehrern und Angehörigen. Ein Sachbearbeiter in West-Berlin prüfte Akten standardmäßig und bürokratisch korrekt nach Aktenzeichen und Namen. Er glich einen Antragsteller oder eine Statusänderung – wie z. B. die Meldung eines Überlebenden – mit den vorhandenen Restbeständen ab. Kurzum: Wenn sich also ein totgeglaubter Soldat meldete, um seinen Status zu klären, handelte es sich um einen gänzlich unspektakulären Verwaltungsakt, den die Behörde routinemäßig abwickelte. Und tatsächlich hat die Neuausstellung ja keinerlei Aufsehen erregt – das ist ein Fakt, und den kann niemand „wegdiskutieren“.
Hinzu kommt noch: 1957 war Stoph erst einige Jahre als Politiker in der DDR tätig, sodass man nicht zwingend davon ausgehen kann, dass dem in West-Berlin tätigen Sachbearbeiter der WASt sofort klar war, wer sich da an ihn wandte – und das mit einem in der Verwaltung absolut gewöhnlichen Anliegen.
Einmal in Fahrt, unterstellt man uns gleich noch, in West-Berlin seien unserer Ansicht nach „nur Kommunisten“ in der Verwaltung der Wehrmachtunterlagen tätig gewesen. Und außerdem sei „im Westen mehrfach debattiert worden, […] ob Stoph als Mauermörder nicht eigentlich verhaftet werden müsste“, so anlässlich seines Treffens mit Brandt 1970 in Kassel. Was nun das eine, die Wehrmachtkarteikarte, mit dem anderen, den Verhandlungen über eine deutsch-deutsche Annäherung, verbindet, erläutert Kowalczuk nicht.
Zudem bestreitet Kowalczuk, der sich fließend vom Historiker zum forensisch-anthropologischen Bildgutachter wandelt, die Aussagekraft des wissenschaftlichen Bildvergleichs. Kowalczuk erhebt sich hier demnach über anerkannte forensische Methoden (2) Auch hätten wir deren Ergebnisse nicht kritisch hinterfragt, wie es „wissenschaftliche Analysen selbstverständlich tun würden“. Wenn, ja wenn die Autoren doch nur „wissenschaftlich arbeiten würden“ und „Spur[en] eingehender nachgegangen“ wären. Es erstaunt ein wenig, wenn ein vorwiegend auf dem populären Buchmarkt agierender Zeithistoriker den für die Monumenta Germaniae Historica tätigen Editor über das historische Handwerk zu belehren versucht.
Lassen wir den ungemein herablassenden Ton, der sich übrigens durch Kowalczuks gesamte Besprechung zieht, hier beiseite, so könnte man fragen, woher der zur wissenschaftlichen Analyse befähigte DDR-Historiker Kowalczuk mit Bestimmtheit behaupten kann, dass „die Eindeutigkeit der Analyse […] längst nicht so unumstritten“ sei, wie wir es angeblich suggerierten. Da diese Gutachten im deutschen Zivil- und Strafrecht als Beweismittel zugelassen sind und regelmäßig angewandt werden, sie aber nach Kowalczuks Ansicht im Falle Stophs plötzlich „unsicher“ sein sollen, verlangt er ganz offenbar einen wissenschaftlichen Sonderstatus für die DDR-Historiografie. Einfacher ausgedrückt: Er lehnt die Methode ab, weil das Ergebnis nicht in sein vorgefertigtes Raster passt.
Es gibt noch mehr: Wir hätten keine „Vorstellung“ (!) davon, wie die DDR funktionierte und in welchem Verhältnis sie zur Sowjetunion stand. Hier wird also geraunt, dass sich nur derjenige, der in der DDR gelebt habe, das Leben jenseits des Eisernen Vorhangs vorstellen könne und darüber nur schreiben dürfe, wer dabei gewesen sei. Aber sicherlich hat Kowalczuk das so gar nicht insinuieren wollen. Er bringt sodann eine langatmige Anekdote über Stoph und Tschuikow an, von der er selbst sagt, dass sie quellenmäßig nicht belegt sei („unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt“), um uns etwas unterzuschieben, was wir nie geschrieben haben: Wir hätten „mit keiner Silbe“ bedacht, dass es „ziemlich unwahrscheinlich [sei], dass irgendetwas in der Biographie von Stoph in Moskau, egal was, nicht bekannt gewesen war“. Um so etwas zu schreiben, muss Kowalczuk nicht weniger als vier Kapitel unseres Buches überschlagen haben, in denen ausführlich dargelegt wird, dass es gemäß unserer Hypothese eben die Sowjets waren, die Stoph ausgebildet und eingesetzt haben, und welche Vorteile sich für den Kreml durch einen Informanten im Inner Circle von SED und Politbüro ergaben.
Kowalczuk wirft uns weiter vor, keine russischen Archive ausgewertet zu haben, und erklärt zugleich, ohne diese Akten sei eine wissenschaftlich fundierte Stoph-Biografie nicht möglich. Dieser Anwurf widerlegt aber nicht die Ergebnisse einer ausdrücklich als quellenkritische Problem- und Fallstudie angelegten Untersuchung. Diese wird eben nicht dadurch gegenstandslos, dass weitere Quellenbestände unzugänglich sind. Entscheidend ist, ob sie ihre Quellen offenlegt, deren Aussagekraft bewertet und die daraus gezogenen Schlüsse nachvollziehbar begründet. Genau daran wäre unsere Untersuchung – wie jede andere auch – zu messen. Kowalczuk setzt an die Stelle dieser Prüfung eine Forderung nach Quellen, die er selbst für unverzichtbar erklärt, obwohl auch er sie nicht kennt und ohne im Einzelnen zu zeigen, welche unserer Befunde durch sie widerlegt würden. Ist das methodisch redlich?
Damit hängt ein zweiter Punkt zusammen: Aus dem Fehlen einer unumstößlichen Beweisführung folgt nicht, dass die von uns präsentierten Indizien wertlos wären. Unsere Untersuchung behauptet gerade nicht, jede offene Frage zu beantworten (so z. B. S. 13: „Nicht verifizierbare Aussagen werden dabei ausdrücklich als solche gekennzeichnet; zwischen gesicherten Befunden und Hypothesen wird klar unterschieden. Unser Ziel ist es nicht, vermeintliche Gewissheiten zu postulieren, sondern einen argumentativen Rahmen zu entwickeln, der die Plausibilität eines Identitätswechsels von Blume zu Stoph der wissenschaftlichen Diskussion zugänglich macht“.). Kowalczuks eigene Darstellung macht dieses Problem sichtbar. Er nennt einzelne von uns angeführte Umstände, vermengt sie dabei aber in einer Weise, die ihre konkrete Begründung im Buch nicht erkennen lässt. Anschließend erklärt er, wir hätten Gegenargumente nicht erwogen (das ist übrigens nicht dasselbe wie der Nachweis, dass wir sie übergangen haben). Eine sachliche Rezension müsste die jeweils einschlägigen Textstellen benennen, die dort vorgelegten Belege prüfen und darlegen, weshalb die von uns gezogenen Schlüsse nicht überzeugen.
Auch Kowalczuks zugespitzte Überlegung, bei einem Identitätswechsel hätte man die Angehörigen aus dem Weg räumen oder zum Schweigen bringen müssen, ist kein tragfähiges Argument gegen unsere These, denn sie beruht auf einer hypothetischen Vorstellung, wie das Regime gehandelt hätte. Aus dem Umstand, dass Angehörige weiterlebten, folgt nicht logisch, dass es keinen Identitätswechsel gegeben haben könne. Umgekehrt wäre es ebenso unzulässig, aus dem Fortleben der Angehörigen oder aus möglichen finanziellen Vorgängen ohne weitere Belege eine gezielte Schweigeoperation abzuleiten, weshalb wir dies auch ganz bewusst nicht als „bewiesen“ dargestellt haben.
Kowalczuk bedient sich eines herablassenden Tonfalls, um von der Schwachstelle seiner eigenen Argumentation abzulenken. Denn einerseits verlangt Kowalczuk von uns eine umfassende Erörterung denkbarer Gegenargumente, während andererseits seine eigenen Einwände auf Plausibilitätsannahmen, allgemeine historische Erwägungen oder Alternativerklärungen stützt. Das ist kein gleichmäßiger Maßstab, denn wir haben transparent die Grenzen unserer Quellen und die Vorläufigkeit einzelner Schlussfolgerungen benannt. Mit sich selbst geht Kowalczuk bezeichnenderweise nicht so streng ins Gericht, wie sein allzu laxer Umgang mit elementaren Fakten zeigt. So behauptet er fälschlicherweise, der Artikel, der Stoph 1960 als Verteidigungsminister zu Fall brachte, sei 1944 erschienen. Richtig ist nachweislich das Jahr 1937 (genauer: Oktober 1937, erschienen in der Zeitschrift Betriebsgewerkschaftsbau der NS-Arbeitsfront mit dem Titel „Vom Bauplatz zum Kasernenhof“). Der ausgewiesene Zeithistoriker Kowalczuk weiß hoffentlich selbst um die Bedeutung einer solchen chronologischen Fehlleistung: Denn ein publizistischer Eklat aus dem Jahr 1944 – also Mitten im totalen Krieg, als die Wehrmacht bereits an allen Fronten kollabierte und die totale Mobilmachung lief – hätte eine völlig andere historische Konnotation besessen als ein linientreuer NS-Propagandabeitrag aus dem Friedensjahr 1937, in dem der junge Maurer Stoph freiwillig und voller Begeisterung die „Volksgemeinschaft“ und Hitlers Geburtstagsparade rühmte. Aber was wissen schon Regionalhistoriker über solche Dinge?
Unsere Hypothese soll und will kontrovers sein und sie bedarf weiterer Prüfung (zu der wir im Buch ja auch ermuntern). Wissenschaftliche Kritik muss zwischen nachweisbaren Fehlern, berechtigten Einschränkungen, offenen Fragen und einer bloßen Gegenvermutung unterscheiden. Gerade diese an sich selbstverständliche Differenzierung vermissen wir in Kowalczuks Besprechung, in der er Abwehrrhetorik statt Quellenkritik betreibt.
Wolfgang Posten und Matthias Schrör
Anm.:
(1) Ähnlich verkürzend ist der Einwand, alle von uns angeführten Kronzeugen seien inzwischen verstorben – was wir im Übrigen auch gar nicht behaupten. Der Tod eines Zeugen macht dessen Aussage doch nicht automatisch wertlos. Er hindert den Historiker daran, Nachfragen zu stellen und Aussagen im direkten Gespräch zu prüfen; das ist bei der Quellenbewertung zu berücksichtigen. Es entwertet aber nicht per se das, was der Zeuge ausgesagt hat, wann und unter welchen Umständen die Aussage entstand und ob sie durch die weitere Überlieferung gestützt werden. Kowalczuk behandelt die fehlende Möglichkeit einer heutigen Befragung einmal mehr als pauschale Entwertung, anstatt die jeweiligen Aussagen differenziert zu bewerten.
(2) Auch beim Bildvergleich vermischt Kowalczuk zwei verschiedene Fragen: die (triviale) allgemeine Tatsache, dass forensisch-anthropologische Bildvergleiche Grenzen und Unsicherheiten aufweisen, und die konkrete Aussagekraft der in unserem Buch referierten Gutachten. Dass solche Gutachten grundsätzlich kritisch geprüft werden müssen, wird niemand bestreiten. Die Frage ist aber, ob Kowalczuk fachliche Gründe anführt, die gerade die vorliegenden Gutachten oder deren Schlussfolgerungen erschüttern. Der Hinweis auf die unterschiedliche Qualität und Entstehungszeit der abgedruckten Fotografien genügt dafür allein nicht, sofern nicht erläutert wird, ob diese Unterschiede das gutachterliche Ergebnis beeinträchtigen und wie die Sachverständigen damit umgegangen sind.
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